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Apple scheitert vor dem LG Düsseldorf gegen Samsung

Das LG Düsseldorf hat heute einen Antrag von Apple, den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 N zu verbieten, abgewiesen. Das Gericht sah in dem Nachfolgermodell des Galaxy Tab 10.1 deutliche Unterschiede zu Apples iPad, womit eine Verwechslungsgefahr und damit die Gefahr der Rufausbeutung nicht mehr gegeben sei.

Für Apple scheint es langsam eng zu werden. Erst vor wenigen Tagen musste der Konzern den Verkauf des iPhone 4, 3GS und der UMTS-Modelle des iPad 2 über seinen Onlineshop einstellen und nahm die Geräte aus dem Programm. Dies geschah infolge eines Urteils des LG Mannheim im Patentstreit mit Motorola, das der in Irland ansässigen Apple Sales International, die auch den Vertrieb der Geräte über den deutschen Onlineshop verwaltet, den Verkauf der Geräte in Deutschland untersagte. Da das Urteil aber nur gegen diese Vertriebsgesellschaft ausgesprochen wurde, sind die Geräte in Deutschen Apple Stores und bei Apple Händlern weiterhin erhältlich.

Quelle: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/apple-antrag-abgewiesen-samsung-darf-galaxy-tab-in-deutschland-verkaufen/6189324.html

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